ADFC-Fahrradklima-Test 2022 - ADFC Wiesloch/Walldorf

ADFC-Fahrradklima-Test 2022

Interpretation der Ergebnisse für Wiesloch, Walldorf, Malsch, Mühlhausen, Nußloch, Rauenberg und St. Leon-Rot

Entwicklung der Teilnehmenden am ADFC-Fahrradklima-Test
Entwicklung der Teilnehmenden am ADFC-Fahrradklima-Test © ADFC | April Agentur

Allgemeines

Seit Ende April liegen die Ergebnisse des ADFC-Fahrradklima-Tests 2022 vor, und wir als Ortsgruppe Wiesloch/Walldorf haben uns natürlich insbesondere die Ergebnisse in den Kommunen unseres Einzugsgebiets angesehen. Besonders gefreut hat uns, dass die Teilnahme in unserer Region seit 2020 stark zugenommen hat, so dass Malsch, Mühlhausen, Nußloch und Rauenberg es erstmals in die Auswertung geschafft haben, weil die Mindest-Teilnehmerzahl von 50 überschritten wurde. Das zeigt uns zum einen, dass das Interesse am Radfahren im Alltag stark zugenommen hat. Es zeigt aber auch, dass sich mehr und mehr Radfahrer:innen die Mühe machen, auf Missstände hinzuweisen, aber auch Lob für positive Veränderungen auszusprechen. Insgesamt wird die derzeitige Radverkehrs-Situation in fast allen Kommunen als unbefriedigend empfunden, nur Walldorf hat sich mit einer Verbesserung von Schulnote 3,7 auf 3,4 auf ein knappes „Befriedigend“ vorarbeiten können.

Kommunenübergreifende Ergebnisse

In allen Kommunen wird bemängelt, dass der sogenannte „Erlass zur Überwachung und Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr“ nicht richtig umgesetzt wird, obwohl Falschparken seit 2020 konsequent geahndet werden müsste.

Auch die Mindestüberholabstände (1,5 m innerorts sowie 2 m außerorts) werden in keiner der Kommunen eingehalten bzw. ausreichend kontrolliert, und in den kleinen Kommunen ist dies noch stärker der Fall als in den größeren. Diese subjektive Empfindung deckt sich mit den Abstands-Messungen, die wir im Sommer 2022 mit dem Open Bike Sensor in Wiesloch und St. Leon-Rot durchgeführt haben.

Ein ebenfalls drängendes Problem in der Region ist, dass es für Kurzzeitparker:innen an den Bahnhöfen Wiesloch-Walldorf und Rot-Malsch keine sicheren Abstellanlagen gibt, was zu zahlreichen Rückmeldungen geführt hat, dort Opfer von Fahrraddiebstahl geworden zu sein.

Besonders in den kleinen Kommunen, wo nur Busse verkehren, wird außerdem die fehlende Möglichkeit der Fahrradmitnahme im ÖPNV kritisiert. In Bezug auf die S-Bahn betrifft die Kritik vor allem den Zeitraum zwischen 6 und 9 Uhr, wo keine kostenfreie Mitnahme möglich ist.

In allen Kommunen wird es als unbefriedigend empfunden, dass es nur sehr wenige echte Radwege gibt, d.h. von anderen Verkehrsarten getrennte Wege ohne konkurrierende Nutzung durch Kfz-Verkehr oder Fußgänger:innen. Diese Kritik zeigt auch, dass sich viele Radfahrer:innen im Mischverkehr auf der Straße nicht sicher fühlen, auch wenn sie durch Sharrows zum Radeln auf der Straße „eingeladen“ werden.

Auch die Verbindungen zwischen den Gemeinden werden von vielen Teilnehmern der Umfrage als wichtig aber im momentanen Zustand unzureichend erachtet.

Lob gab es hingegen für die in den vergangenen Jahren immer besser gewordene Ausschilderung für den Radverkehr, für die der Rhein-Neckar-Kreis verantwortlich ist.

Besonderheiten in den einzelnen Kommunen

Wiesloch (Note 3,8)

In Wiesloch gab es im vergangenen Jahr viel Verwirrung durch die neuen Sharrows (z.B. in der Schwetzinger Straße und der Parkstraße), was sich in zahlreichen Freitextkommentaren niederschlug. Im Zusammenhang damit gab es auch Kritik an der Umwidmung der Rad- und Gehwege zu Gehwegen mit Zusatzschild „Fahrrad frei“, was deutlich zeigt, dass sich auch viele Vielradfahrer:innen auf der Straße nicht sicher fühlen. Dies äußert sich auch in der Empfindung einer mangelnden Akzeptanz von Radfahrenden durch den KfZ-Verkehr.

Auch die Beschilderung bzw. fehlende Umleitungen für Radfahrende an Baustellen werden in Wiesloch kritisiert.

Der vom Oberbürgermeister bekundete Wille, in Wiesloch eine Verkehrswende herbeiführen zu wollen, wird von den Befragten jedenfalls nicht wahrgenommen.

Walldorf (Note 3,4)

Walldorf ist der einzige Ort, der sich seit 2020 signifikant verbessern konnte. An den Ergebnissen wird spürbar, dass unter dem neuen Bürgermeister das Thema Radverkehr einen deutlich höheren Stellenwert bekommen hat. Einen wesentlichen Beitrag hieran hat sicherlich die Umwidmung der Kurpfalzstraße zur Fahrradstraße, was mehrfach lobend erwähnt wird.

Positiv wird auch bewertet, dass es in Walldorf öffentliche Leihräder gibt – ein Alleinstellungsmerkmal unter den Kommunen in unserem Einzugsgebiet.

Kritisiert wird mehrfach der massive fahrende und ruhende KfZ-Verkehr, für den insbesondere die zahlreichen SAP-Firmenwagen verantwortlich gemacht werden.

Malsch (Note 4,0)

In Malsch sind Fahrraddiebstähle am Bahnhof Rot-Malsch ein großes Thema.

Ansonsten wird vielfach auf die klassischen Probleme kleinerer Orte hingewiesen: schmale Straßen, nahezu keine Radwege und laut Kommentaren auch wenig Interesse der Gemeinde, etwas für den Radverkehr zu tun.

Mühlhausen (Note 3,8)

In Mühlhausen beklagt man unter anderem die schlechte Anbindung an den Bahnhof Rot-Malsch.

Auch der Rad- und Fußweg entlang des Bachs wird vielfach erwähnt, da er nicht für zügiges Radfahren geeignet ist, weil er als gleichzeitig idyllischer Spazierweg für häufige Konflikte mit Fußgänger:innen sorgt.

Nußloch (Note 4,2)

Viele Nußlocher:innen kritisieren, dass es an der kürzesten Verbindung in Richtung Leimen entlang der L 594 (alte B3) keinen Radweg gibt.

Das Radfahren auf der Hauptstraße wird von vielen als gefährlich empfunden, auch aufgrund der mangelnden Akzeptanz durch den KfZ-Verkehr. Beklagt wird dementsprechend auch, dass es in Nußloch nahezu keine echten Radwege gibt. Die ausgeschilderten Wege auf den Nebenstraßen werden als zumeist umständlich bemängelt.

Und in der Wahrnehmung vieler Nußlocher:innen zeigt die Gemeindeverwaltung wenig Interesse, die Radverkehrssituation im Ort merklich verbessern zu wollen.

Rauenberg (Note 4,1)

Für viele Rauenberger:innen ist die fehlende Beleuchtung an den beiden Hauptstrecken nach Wiesloch (Bögnerweg bzw. In den Talwiesen) ein großes Problem.

Und auch in Rauenberg wird beklagt, dass es nahezu keine eigenständigen Radwege gibt.

Zusätzlich attestiert man der Gemeinde zu wenig Engagement und Verständnis für den Radverkehr an sich.

St. Leon-Rot (Note 3,6)

Auch in St. Leon-Rot wird bemängelt, dass es nahezu keine echten Radwege gibt, und dass sich die Gemeinde zu wenig um die Belange der Radfahrer:innen kümmert.

Dementgegen fällt die Note für St. Leon-Rot vergleichsweise gnädig aus, was angesichts der deutlichen Kritik in den Freitextkommentaren vermutlich eher auf die Freundlichkeit der Bewohner:innen zurückzuführen ist.

Autor: Daniel Niehoff


https://wiesloch-walldorf.adfc.de/neuigkeit/adfc-fahrradklimatest-2022-6

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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